Betagte Menschen finden, unabhängig vom Pflegeaufwand, in unserem Haus eine Heimat. Die Einstufung in die zutreffende Pflegekategorie erfolgt durch Pflegefachkräfte des Herz-Jesu-Heims. Für die Pflegeeinstufung von Sozialhilfeempfängern gelten die entsprechenden gesetzlichen Regeln.
Die Pflegeleistungen werden in folgende 3 Kategorien unterteilt:
Betreuungspflege
Wird dann verrechnet, wenn nur ein geringer Aufwand an Hilfe/Unterstützung benötigt wird. Darunter fällt z.B.:
- Medikamente bestellen
- Nachtdienstbereitschaft
- Blutdruckmessung nach ärztlicher Anordnung
- Einreibungen
- Pflegedokumentation
Teilpflege
Ein erhöhter Aufwand an Hilfe und Betreuung ist gegeben. Leistungsbeispiele:
- Hilfestellung bei der Morgen- u. Abendtoilette
- An- und Auskleiden
- Arztvisiten
- Hilfe beim Toilettengang
- Nachtdienstleistung nach Bedarf
Vollpflege
Ein hoher Pflege- und Betreuungsaufwand ist notwendig. Darunter fallen weitere Leistungen wie:
- Medizinische Behandlungspflege
- Übernahme von Grundpflegetätigkeiten
- Inkontinenzversorgung
- Hilfestellung beim Essen und Trinken
- Mobilisierung
Darüber hinaus kann ein Zuschlag für außergewöhnlichen Pflege- und Betreuungsaufwand verrechnet werden.
Weitere Infos finden sie auch im Betreuungsvertrag § 6.